/ Prävention, Sensibilisierung und Aufklärung zu Zwangsheiraten
Die Diskussion der Zwangsheirat wird aus unterschiedlichen und gegensätzlichen Perspektiven geführt: in Genderfragen engagierte Kreise überlegen, ob zum Schutz der Opfer gesetzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten nötig sind und die politische Rechte instrumentalisiert das Thema zur weiteren Stigmatisierung von Migrantinnen und Migranten. An der Vernehmlassung zu verschärften gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten hat sich der cfd beteiligt. Er hat dabei das Augenmerk auf die Frage gelegt, ob die Absicht, nämlich den Schutz der Opfer zu verbessern, nicht den Status von MigrantInnen verschlechtert.
Die Verheiratung von Frauen oder Männern gegen ihren Willen ist eine Menschenrechtsverletzung, denn sie verstösst gegen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte. Zwangsehen sind zudem als eine Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung und Gewalt zu betrachten, als Gewalt gegen Frauen und als Gewalt gegen homosexuelle Männer oder Frauen mit dem Ziel ihrer ‹Umerziehung›. Der Staat ist verpflichtet, solche Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und die Opfer zu schützen. Die vorgeschlagenen neuen Massnahmen im Zivilgesetz, im Strafgesetz und im internationalen Privatrecht zielen darauf ab, Zwangsehen und Ehen mit Minderjährigen zu verhindern und zu ächten.
Das tönt gut, in der Konsequenz wird aber riskiert, dass die Betroffenen benachteiligt statt geschützt werden.
Der cfd lehnt die vorgesehene Ausdehnung der Kompetenzen der Zivilstandsämter auf die Überprüfung des freien Willens der Verlobten ab. Sie birgt das Risiko, dass MigrantInnen willkürlich von der Eheschliessung abgehalten werden können. Stattdessen fordern wir Sensibilisierung und interkulturelle Schulung der Behördenmitglieder.
Im Ausland geschlossene Ehen mit unter 18-Jährigen grundsätzlich nicht anzuerkennen, kann zur rechtlichen Benachteiligung der Frauen führen. Eine 17-jährige Mutter mit einer im Ausland geschlossenen Ehe, würde, sollte die grundsätzliche Nichtanerkennung dieser Ehen eingeführt, unmündig bleiben. Das Kind hätte somit eine ledige Mutter und keinen Vater. Frauen aus Nicht-EU oder EFTA-Staaten verlören des Weiteren ihr Aufenthaltsrecht, da ihr Status bislang an den «Verbleib beim Ehemann» gebunden ist. Der cfd lehnt eine grundsätzliche Nichtanerkennung von im Ausland geschlossenen Ehe mit Ehe-Unmündigen ab, möchte diese auf Kinderehen (unter 16-Jährige) beschränkt sehen und fordert ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Migrantinnen.
Es ist sinnvoll, dass die Behörden keinen expliziten Artikel gegen Zwangsheirat im Strafgesetz einführen wollen. Eine solch spezifische Strafnorm bringt keine Abschreckungs- oder Signal-Wirkung für die potentiellen Täter, sondern birgt die Gefahr der zusätzlichen rassistischen Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Bestehende Artikel bezüglich Nötigung sowie Straftatbestände wie Vergewaltigung in der Ehe bieten Opfern bereits ausreichend Schutzmöglichkeit.
Weitere Verschärfungen im Ausländerrecht wie ein auf 21 Jahre heraufgesetztes Mindestalter für nachziehende EhegattInnen und geforderte Sprachkenntnisse sind unserer Meinung nach keine Mittel gegen Zwangsheiraten, sondern sind diskriminierend. Der cfd begrüsst daher den Verzicht auf diese Massnahmen. Opfer von Zwangsheirat brauchen einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt. Die Bekämpfung von Zwangheiraten darf nicht zum Vorwand werden, um MigrantInnen auszuschaffen.
Für den cfd liegt der Focus auf die in Aussicht gestellten Anstrengungen im Bereich der Prävention, Sensibilisierung und Aufklärung. Das sind die wichtigsten der vorgeschlagenen Massnahmen gegen Zwangsheirat. Gut informierte und aufgeklärte Frauen können ihre Rechte wahrnehmen und einfordern. Gut informierte und aufgeklärte Frauen können sich auch gegen andere Formen von Diskriminierung zur Wehr setzen und sich somit auf vielfältige Weise ‹empowern›.
Cécile Bühlmann
cfd-Geschäftsleiterin
