/ Menschenrechte sind unteilbar
Cécile Bühlmann
Das Parlament hat im Dezember 2005 ein revidiertes
Asylgesetz und ein neues Ausländergesetz verabschiedet, die nicht in
Kraft gesetzt werden dürfen. Der cfd unterstützt das Doppelreferendum
gegen diese Gesetze und lädt Sie ein, sich am Widerstand gegen die
weitere Ausgrenzung von Asylsuchenden und MigrantInnen zu beteiligen.
Grundrechte und völkerrechtliche Verpflichtungen werden verletzt
Das revidierte Asylgesetz bringt eine ganze Kette von
Verschärfungen. In der Summe führen sie dazu, dass verfolgte Menschen
in der Schweiz faktisch kaum mehr Asyl erhalten können. Damit wird die
Beteuerung der humanitären Tradition der Schweiz endgültig zur hohlen
Phrase.
Bereits bei den Bestimmungen über den Zugang zum
Verfahren wird im Asylgesetz ein eigentlicher Paradigmawechsel
vollzogen: Es geht nicht mehr darum, ob jemand Fluchtgründe hat, um ins
Asylverfahren aufgenommen zu werden, sondern ob er oder sie gültige
Reisepapiere vorlegen kann. Damit laufen Verfolgte Gefahr, ihre
Fluchtgründe gar nicht mehr in einem Verfahren darlegen zu können. Denn
sie erhalten vom Verfolgerstaat oft keine Papiere.
Zudem verletzt
die Schweiz damit die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkerrecht.
Mit der Unterzeichnung des Nonrefoulement-Abkommens hat sie sich
nämlich dazu verpflichtet, niemanden in ein Land zurück zu schaffen, in
dem ihm oder ihr Tod oder Folter droht. Dieser Schutz ist nicht mehr
gesichert. Auch die Zwangsmassnahmen wurden weiter verschärft: Wer kein
Asyl erhält und die Schweiz nicht verlässt, riskiert bis zu zwei Jahre
in Haft genommen zu werden. Da dies auch für Minderjährige zutrifft,
verletzt die Schweiz damit die Kinderrechtskonvention.
Sozialer Ausschluss wird normalisiert
Ein weiterer gravierender Punkt ist der Ausschluss aus
den Sozialstrukturen, der alle Personen betrifft, auf deren Gesuch
nicht eingetreten oder deren Gesuch abgelehnt wird. Nicht einmal vor
dem Ausschluss besonders verletzlicher Personen wie Kinder, Kranke,
Betagte oder Schwangere wurde Halt gemacht. Und selbst die Gewährung
der verfassungsmässig garantierten Nothilfe kam nur unter Druck des
Bundesgerichtes zu Stande. Mit dieser Massnahme wird der soziale
Ausschluss normalisiert. Die Betroffenen werden illegalisiert und in
dieser Situation noch vermehrt Diskriminierungen ausgesetzt und mit
rassistischen Aggressionen konfrontiert sein. Durch die Verschärfungen
im Asylgesetz ist die Schaffung von weiteren Sans Papiers geradezu
vorprogrammiert. Für die bereits hier lebenden Menschen ohne
Aufenthaltspapiere konnte im Ausländergesetz nicht die kleinste
Verbesserung erreicht werden. Ihr Alltag bleibt von Unsicherheit und
ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen geprägt.
Misstrauen und Kontrolle überwiegen
Das neue Ausländergesetz atmet durchwegs den Geist des
Kontrollwahns und des Misstrauens, vor allem gegenüber Migrantinnen und
Migranten aus nicht EU-Staaten. Sie werden als Unmündige behandelt,
alles wird ihnen vorgeschrieben: Ob sie Kinder und Familie nachziehen
dürfen, wann sie dies tun können, wie gross die Wohnung sein muss und
wie hoch das Einkommen. Binationalen Ehepaaren wird vorgeschrieben, in
der gleichen Wohnung zu leben.
Selbst die Vorschläge zur besseren
Integration sind im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu
Ausschlusskriterien verkommen: Mit dem Argument, sie seien nicht gut
integriert, kann MigrantInnen zum Beispiel die
Niederlassungsbewilligung verwehrt werden.
Kein zivilstandsunabhängiges Aufenthaltsrecht
Die Forderung von Frauenorganisationen und
Politikerinnen nach einem zivilstandsunabhängigen Aufenthaltsrecht für
Frauen, welche der cfd im wisdonna-Projekt «Häusliche Gewalt und
Migration» und in politischen Vernetzungen mit entwickelt hat, ist
nicht eingelöst worden. Nach wie vor können Migrantinnen, die für die
Heirat mit einem Schweizer eingereist sind, sich in den ersten drei
Jahren ihres Aufenthaltes nicht von ihrem Ehemann trennen ohne Gefahr
zu laufen, ausgewiesen zu werden. Immerhin kann nun der Verbleib in der
Schweiz nach der Auflösung der Familiengemeinschaft geltend gemacht
werden, wenn häusliche Gewalt im Spiel gewesen ist oder wenn die
soziale Eingliederung im Herkunftsland gefährdet ist.
Doppelreferendum
Der cfd setzt sich für die Sicherung der Grund- und
Menschenrechte von Sans Papiers ein. Er ist aktiv im Vorstand der
Berner Beratungsstelle für Sans Papiers. Er unterstützt die Arbeit von
MeBiF, der Medizinischen Beratung für illegalisierte Frauen. Und er
engagiert sich für die Referenden gegen beide Gesetze. Denn sowohl die
Verschärfungen im Asylgesetz, wie auch die im Ausländergesetz
vorgesehene Beschränkung der Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt von
Personen aus nicht EU-Staaten, welche nicht die gefragten
Qualifikationen mitbringen, werden die Illegalisierung einer grossen
Zahl von Menschen zur Folge haben.
cfd-zeitung 1/06, Februar 2006
