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/ Migrantinnen im Kontext struktureller Gewalt

von Stefanie Gass und Yvonne Joos

Nicht jede Art von Gewalt ist auf den ersten Blick als solche zu erkennen und wird direkt von einer bestimmten Person, einem Täter oder einer Täterin ausgeübt. Vielfältige und oft nicht erkannte Formen von Repression gehen von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aus. Der Text von Stefanie Gass, Ethnologin, und Yvonne Joos, feministische Theologin, beide Mitarbeiterinnen des Christlichen Friedensdienstes cfd, beschreibt die verschiedenen Erscheinungsformen von struktureller Gewalt und beleuchtet die Problematik anhand der Situation von MigrantInnen in der Schweiz.

Der konventionelle Begriff von Gewalt bezeichnet eine physische Beschädigung oder einen Angriff auf Leib und Leben einer Person und geht davon aus, dass die Gewalt von einem handelnden Subjekt (oder von mehreren) ausgeübt wird. Bereits der Marxismus hat diesen Gewaltbegriff um gesellschaftliche Dimensionen erweitert und den Begriff der Gewaltverhältnisse eingeführt. Der Friedensforscher Johan Galtung dachte dieses Verständnis kritisch weiter und stellte ein Dreieck der Gewalt mit den Komponenten personale, strukturelle und kulturelle Gewalt auf. Nach ihm liegt Gewalt dann vor, «wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung». Dieser sehr weit gefasste Gewaltbegriff hat viel Kritik hervorgerufen, die v.a. auf seine mangelnde Anwendbarkeit zielt. Die Bedeutung der Einführung des Begriffs der strukturellen Gewalt ist dennoch nicht zu unterschätzen: Er erlaubt es, wie die feministische Friedensforscherin Tordis Batscheider festhält, soziale Ungleichheiten «kritisch zu bezeichnen, nämlich als Gewalt, die überwunden werden kann und soll».
Gewalt, die von AkteurInnen ausgeübt wird, bezeichnet Galtung als personale oder direkte Gewalt. Strukturelle bzw. indirekte Gewalt dagegen meint jene Gewalt, die nicht direkt von Personen ausgeht, sondern die in gesellschaftlichen, institutionellen, ökonomischen und politischen Strukturen festgeschrieben und durch diese reproduziert wird. Beispiele sind ein ungerechtes Steuersystem, das Vermögende bevorzugt und damit soziale Ungleichheiten verstärkt, ungleiche Rechte und Pflichten für Leute mit und ohne Schweizer Pass,; das global dominante Wirtschaftssystem, das die Schere zwischen Armen und Reichen ständig weiter aufreisst – die Liste liesse sich beliebig fortsetzen. Diese Gewalt, die sich in Form ungleicher Machtverhältnisse und sozialer Ungerechtigkeit äussert, ist oft weniger fassbar als direkte personale Gewalt, wo ein Täter oder eine Täterin benannt werden kann.

Strukturelle Gewalt gegen Frauen

Auch in der so genannten Kritischen Friedensforschung (Galtung ist einer ihrer Vertreter), die ein besonderes Augenmerk auf die Entstehungsbedingungen, Mechanismen und Auswirkungen von Herrschaftsverhältnissen richtet, werden die Geschlechterverhältnisse – die patriarchalen Herrschaftsverhältnisse – meist vernachlässigt oder ganz ausgeblendet. Daher haben Feministinnen das Galtung’sche Dreieck der Gewalt kritisch untersucht und aus einer Genderperspektive neu gefasst. Die Kategorie Gender erlaubt es, Machtverhältnisse auf ihre impliziten Annahmen über Männer und Frauen zu untersuchen und dadurch die hierarchischen Geschlechterverhältnisse sichtbar zu machen. Ein Beispiel ist die Konstruktion Männern seien aggressiv, vernunftgeleitet und stark, Frauen friedfertig, emotional und schwach, wobei die «männlichen» Eigenschaften für das öffentliche Leben als wichtiger gewertet werden als die «weiblichen». Männer werden dann als Täter, Frauen als Opfer gesehen. Dadurch werden all jene Männer, die nicht (nur) Täter sowie alle Frauen, die nicht (nur) Opfer sind, ignoriert. Eine Genderperspektive bricht solche eindimensionale Wahrnehmungsweisen auf, indem sie nach den unterschiedlichen und vielfältigen Bildern, Rollen, Situationen, Betroffenheiten und Handlungsmöglichkeiten von Frauen wie von Männern fragt.
In Bezug auf strukturelle Gewalt heisst das, dass auch die strukturell verfestigte und sich fortschreibende Gewalt zwischen den Geschlechtern benannt und analysiert werden muss. Strukturelle Gewalt existiert nicht nur zwischen Armen und Reichen, Einheimischen und MigrantInnen, Berufstätigen und Erwerbsarbeitslosen, RollstuhlfahrerInnen und FussgängerInnen, sondern auch (und auch innerhalb der aufgezählten Gruppen) zwischen Frauen und Männern. Beispiele sind ein AHV- oder ein Ausländer-Gesetz, das Frauen benachteiligt, indem es ihre finanzielle und/oder rechtliche Schlechterstellung reproduziert; ungleiche Löhne für Frauen und Männern oder Gesetzte, die Frauen nur über «ihre» Männer Rechte zusprechen.
Strukturelle Gewalt ist weniger gut sichtbar als direkte personale Gewalt, oft wird sie gar nicht erst als Gewalt bezeichnet. Daher haben heute viele junge, gut ausgebildete Schweizerinnen aus der Mittelschicht den Eindruck, mit Männern gleichberechtigt zu sein. Dabei übersehen sie, dass in Gesellschaften wie der schweizerischen, in der die formale Gleichstellung der Geschlechter relativ fortgeschritten ist, die Gewalt gegen Frauen sich zunehmend weg von offener personaler, hin zu strukturell-institutionalisierter und kultureller Gewalt verlagert. Umgekehrt lässt ein Backlash in der formalen Gleichstellung bzw. ihre mangelnde Umsetzung die direkte Gewalt gegen Frauen ansteigen.

Strukturelle Gewalt gegen Migrantinnen

Nicht auf den ersten Blick sichtbare, strukturelle Gewaltformen sind im Migrationskontext existent. Die Sprache, wie über MigrantInnen gesprochen und geschrieben wird, die Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsgesetzgebungen sowie gesellschaftspolitische Handlungen reproduzieren Benachteiligungen und Bilder der ausländischen Bevölkerung.
Die globalen Migrationsbewegungen sind vielfältig, die MigrantInnengemeinschaften eines Staates heterogen. Auch die Gründe, warum Menschen ihr Herkunftsland verlassen, sind unterschiedlich und von individuellen, ökonomischen, militärischen, ökologischen und anderen Faktoren abhängig. Dass sich die Migrationsgründe und -formen diversifizieren, ist auch eine Folge der immer restriktiver werdenden Einwanderungspolitiken in der EU und der Schweiz. Diese enger werdenden Möglichkeiten, in die Schweiz einzureisen, hier zu leben und zu arbeiten, führen gerade bei Frauen dazu, dass der Weg über die Heirat oder die illegale Einreise gewählt wird. Solche Migrationsformen, welche im Rahmen einer feminisierten Migration zunehmen, sind verbunden mit Ausbeutungsverhältnissen, Abhängigkeiten und Frauenhandel. Die ausländerpolitischen Bedingungen, mit welchen Migrantinnen und Migranten konfrontiert werden, sind als solche strukturelle Gewalt zu verstehen, weil sie Teil der gesellschaftlichen, institutionellen und politischen Strukturen sind.

Kumulierte Benachteiligung

Dabei zeigt die Genderperspektive, dass Frausein und Ausländerinsein miteinander kumulieren und verstärkt ausschliessen. In den gesetzlichen Regelwerken der schweizerischen Migrationspolitik werden Frauen nicht spezifisch angesprochen. Das System der schweizerischen Migrationspolitik und die Vollzugsinstrumente sind denn auch zugeschnitten auf eine Migrationsbevölkerung, welche sich in erster Linie aus jungen Männern zusammensetzt, die als Arbeitskräfte flexibel einsetzbar und im besten Fall nur sporadisch anwesend sind. Diese quasi geschlechtsneutrale, tatsächlich aber maskuline Gesetzessprache und die davon abgeleitete behördliche Praxis schenken den individuellen und strukturellen Lebensumständen der Migrantinnen wenig Beachtung.
Sind Migrantinnen von häuslicher Gewalt betroffen, befinden sie sich in einer Zwangslage und einem Abhängigkeitsverhältnis. Denn durch die ausländerrechtlichen Bestimmungen kann eine Trennung oder Scheidung vom Ehemann ihren Aufenthaltsstatus gefährden. Mit häuslicher Gewalt konfrontierte Migrantinnen harren oft in einer Beziehung und erniedrigenden Situation aus. Der strukturelle Rahmen ermöglicht es, dass zugewanderte Frauen von mehreren Gewaltformen betroffen sind. Denn die ausländerrechtlichen Normen sehen hier keine direkten Mechanismen vor, welche den menschenrechtlichen Schutz in den Vordergrund stellen. Migrantinnen müssen stattdessen Gesuche einreichen, um ihren Aufenthalt allenfalls durch eine individuelle und dem Ermessen ausgesetzte Härtefallregelungen sichern zu lassen.
Der Gesetzesentwurf für das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) basiert bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt auf einem dualen Zulassungssystem. Dieses hat zum Ziel, den Arbeitsmarkt für Personen aus EU-Staaten zu öffnen und MigrantInnen aus anderen Herkunftsländern vermehrt auszuschliessen. Ausnahmen können gemacht werden bei speziell qualifizierten Arbeitskräften oder bei Personen mit Qualifikationen mit besonderer Nachfrage. MigrantInnen erleben dabei oft Schwierigkeiten, weil ihre im Herkunftsland erworbenen Diplome nicht anerkannt werden. Gut qualifizierte MigrantInnen finden sehr oft nur in Tieflohnbranchen Anstellungen. Dadurch können ihre formal oder nicht-formal erworbenen Kompetenzen wenig genutzt werden, und das tiefe Einkommen verstärkt Abhängigkeiten vom Arbeitgeber und Ehemann. Ist der Aufenthaltszweck dieser Frauen an die Ehe und den Verbleib beim Ehemann gebunden, kumulieren sich Abhängigkeiten und Ausbeutungsrisiken zusätzlich.
Auch der Frauenhandel als eine zunehmende Migrationsform und eine genderspezifische Gewaltform ist eine Folge der immer enger werdenden Möglichkeiten der Einwanderung. Meist sind Migrantinnen, die in den Frauenhandel involviert sind, auf der Suche nach Arbeit. Die bestehende Nachfrage in den Zielländern nach Frauen, welche reproduktive Tätigkeiten übernehmen, und die Reduktion der Migrantinnen auf solche Funktionen, erleichtern den Handel. Die Migrantinnen begeben sich im Sinne einer Überlebenstrategie, auf der Suche nach Sicherheit und Arbeit in eine Situation der Abhängigkeit und des Zwangs. Dies betrifft nicht, wie meist angenommen, nur die Zwangsprostitution, sondern auch die Hausarbeit oder die Ehe.

Vielfältige Ausschlussmechanismen

Die Lebensbedingungen von MigrantInnen in der Schweiz sind von verschiedenen Formen der Diskriminierung und Benachteiligung geprägt. Die strukturelle Gewalt als ein Element staatlichen Ausschlusses ist in der öffentlichen Debatte oft nicht sichtbar. Die schweizerische Ausländerpolitik praktiziert heute und auch in der Vergangenheit den Ausschluss von so genannt Unerwünschten. Waren einst die Gastarbeiter aus Italien die Gefürchteten, gelten heute Asylsuchende und Sans-Papiers, Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei als die Unerwünschten. Die gesetzlichen Grundlagen werden nicht an die Realität globaler Migration angepasst, sondern es werden immer mehr Kategorien von AusländerInnen und Speziallösungen erfunden, um auf veränderte Situationen zu reagieren. Das duale Zulassungssystem und die ausländerpolitischen Ziele der offiziellen Schweiz schaffen eine Situation, in welcher Migrantinnen nach Herkunft, Geschlecht und Nutzen kategorisiert werden. Dies zeigt sich in den unterschiedlichen Zugängen von Migrantinnen zu den Grundrechten und den verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen.
Die institutionellen Diskriminierungen als Formen struktureller Gewalt benachteiligen und prägen die Lebensbedingungen von Migrantinnen besonders und begleiten die Migration von Frauen mit stetiger Rechtsunsicherheit und Exklusion. Dieses gesellschaftspolitische und staatliche Handeln kann als Legitimation der Gesellschaftsordnung verstanden werden. Die nationalstaatliche Definitionsmacht darüber, wer eingeschlossen und wer von der «Wir-Gemeinschaft» ausgegrenzt wird, kann somit kontrolliert und aufrechterhalten werden.

Stefanie Gass, Yvonne Joos,
erschienen in: Schritte ins Offene. Zeitschrift für Emanzipation Glaube Kulturkritik. 1/2004.

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