/ Migrantinnen im Kontext struktureller Gewalt
von Stefanie Gass und Yvonne Joos
Nicht jede Art von Gewalt ist auf den ersten Blick als solche zu erkennen und wird direkt von einer bestimmten Person, einem Täter oder einer Täterin ausgeübt. Vielfältige und oft nicht erkannte Formen von Repression gehen von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aus. Der Text von Stefanie Gass, Ethnologin, und Yvonne Joos, feministische Theologin, beide Mitarbeiterinnen des Christlichen Friedensdienstes cfd, beschreibt die verschiedenen Erscheinungsformen von struktureller Gewalt und beleuchtet die Problematik anhand der Situation von MigrantInnen in der Schweiz.
Der konventionelle Begriff von Gewalt bezeichnet eine physische
Beschädigung oder einen Angriff auf Leib und Leben einer Person und
geht davon aus, dass die Gewalt von einem handelnden Subjekt (oder von
mehreren) ausgeübt wird. Bereits der Marxismus hat diesen Gewaltbegriff
um gesellschaftliche Dimensionen erweitert und den Begriff der
Gewaltverhältnisse eingeführt. Der Friedensforscher Johan Galtung
dachte dieses Verständnis kritisch weiter und stellte ein Dreieck der
Gewalt mit den Komponenten personale, strukturelle und kulturelle
Gewalt auf. Nach ihm liegt Gewalt dann vor, «wenn Menschen so
beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige
Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung».
Dieser sehr weit gefasste Gewaltbegriff hat viel Kritik hervorgerufen,
die v.a. auf seine mangelnde Anwendbarkeit zielt. Die Bedeutung der
Einführung des Begriffs der strukturellen Gewalt ist dennoch nicht zu
unterschätzen: Er erlaubt es, wie die feministische Friedensforscherin
Tordis Batscheider festhält, soziale Ungleichheiten «kritisch zu
bezeichnen, nämlich als Gewalt, die überwunden werden kann und soll».
Gewalt, die von AkteurInnen ausgeübt wird, bezeichnet Galtung als
personale oder direkte Gewalt. Strukturelle bzw. indirekte Gewalt
dagegen meint jene Gewalt, die nicht direkt von Personen ausgeht,
sondern die in gesellschaftlichen, institutionellen, ökonomischen und
politischen Strukturen festgeschrieben und durch diese reproduziert
wird. Beispiele sind ein ungerechtes Steuersystem, das Vermögende
bevorzugt und damit soziale Ungleichheiten verstärkt, ungleiche Rechte
und Pflichten für Leute mit und ohne Schweizer Pass,; das global
dominante Wirtschaftssystem, das die Schere zwischen Armen und Reichen
ständig weiter aufreisst – die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.
Diese Gewalt, die sich in Form ungleicher Machtverhältnisse und
sozialer Ungerechtigkeit äussert, ist oft weniger fassbar als direkte
personale Gewalt, wo ein Täter oder eine Täterin benannt werden kann.
Strukturelle Gewalt gegen Frauen
Auch in der so genannten Kritischen Friedensforschung (Galtung ist
einer ihrer Vertreter), die ein besonderes Augenmerk auf die
Entstehungsbedingungen, Mechanismen und Auswirkungen von
Herrschaftsverhältnissen richtet, werden die Geschlechterverhältnisse –
die patriarchalen Herrschaftsverhältnisse – meist vernachlässigt oder
ganz ausgeblendet. Daher haben Feministinnen das Galtung’sche Dreieck
der Gewalt kritisch untersucht und aus einer Genderperspektive neu
gefasst. Die Kategorie Gender erlaubt es, Machtverhältnisse auf ihre
impliziten Annahmen über Männer und Frauen zu untersuchen und dadurch
die hierarchischen Geschlechterverhältnisse sichtbar zu machen. Ein
Beispiel ist die Konstruktion Männern seien aggressiv, vernunftgeleitet
und stark, Frauen friedfertig, emotional und schwach, wobei die
«männlichen» Eigenschaften für das öffentliche Leben als wichtiger
gewertet werden als die «weiblichen». Männer werden dann als Täter,
Frauen als Opfer gesehen. Dadurch werden all jene Männer, die nicht
(nur) Täter sowie alle Frauen, die nicht (nur) Opfer sind, ignoriert.
Eine Genderperspektive bricht solche eindimensionale Wahrnehmungsweisen
auf, indem sie nach den unterschiedlichen und vielfältigen Bildern,
Rollen, Situationen, Betroffenheiten und Handlungsmöglichkeiten von
Frauen wie von Männern fragt.
In Bezug auf strukturelle Gewalt
heisst das, dass auch die strukturell verfestigte und sich
fortschreibende Gewalt zwischen den Geschlechtern benannt und
analysiert werden muss. Strukturelle Gewalt existiert nicht nur
zwischen Armen und Reichen, Einheimischen und MigrantInnen,
Berufstätigen und Erwerbsarbeitslosen, RollstuhlfahrerInnen und
FussgängerInnen, sondern auch (und auch innerhalb der aufgezählten
Gruppen) zwischen Frauen und Männern. Beispiele sind ein AHV- oder ein
Ausländer-Gesetz, das Frauen benachteiligt, indem es ihre finanzielle
und/oder rechtliche Schlechterstellung reproduziert; ungleiche Löhne
für Frauen und Männern oder Gesetzte, die Frauen nur über «ihre» Männer
Rechte zusprechen.
Strukturelle Gewalt ist weniger gut sichtbar als direkte personale
Gewalt, oft wird sie gar nicht erst als Gewalt bezeichnet. Daher haben
heute viele junge, gut ausgebildete Schweizerinnen aus der
Mittelschicht den Eindruck, mit Männern gleichberechtigt zu sein. Dabei
übersehen sie, dass in Gesellschaften wie der schweizerischen, in der
die formale Gleichstellung der Geschlechter relativ fortgeschritten
ist, die Gewalt gegen Frauen sich zunehmend weg von offener personaler,
hin zu strukturell-institutionalisierter und kultureller Gewalt
verlagert. Umgekehrt lässt ein Backlash in der formalen Gleichstellung
bzw. ihre mangelnde Umsetzung die direkte Gewalt gegen Frauen ansteigen.
Strukturelle Gewalt gegen Migrantinnen
Nicht auf den ersten Blick sichtbare, strukturelle Gewaltformen sind
im Migrationskontext existent. Die Sprache, wie über MigrantInnen
gesprochen und geschrieben wird, die Ausländer-, Asyl- und
Einbürgerungsgesetzgebungen sowie gesellschaftspolitische Handlungen
reproduzieren Benachteiligungen und Bilder der ausländischen
Bevölkerung.
Die globalen Migrationsbewegungen sind vielfältig, die
MigrantInnengemeinschaften eines Staates heterogen. Auch die Gründe,
warum Menschen ihr Herkunftsland verlassen, sind unterschiedlich und
von individuellen, ökonomischen, militärischen, ökologischen und
anderen Faktoren abhängig. Dass sich die Migrationsgründe und -formen
diversifizieren, ist auch eine Folge der immer restriktiver werdenden
Einwanderungspolitiken in der EU und der Schweiz. Diese enger werdenden
Möglichkeiten, in die Schweiz einzureisen, hier zu leben und zu
arbeiten, führen gerade bei Frauen dazu, dass der Weg über die Heirat
oder die illegale Einreise gewählt wird. Solche Migrationsformen,
welche im Rahmen einer feminisierten Migration zunehmen, sind verbunden
mit Ausbeutungsverhältnissen, Abhängigkeiten und Frauenhandel. Die
ausländerpolitischen Bedingungen, mit welchen Migrantinnen und
Migranten konfrontiert werden, sind als solche strukturelle Gewalt zu
verstehen, weil sie Teil der gesellschaftlichen, institutionellen und
politischen Strukturen sind.
Kumulierte Benachteiligung
Dabei zeigt die Genderperspektive, dass Frausein und Ausländerinsein
miteinander kumulieren und verstärkt ausschliessen. In den gesetzlichen
Regelwerken der schweizerischen Migrationspolitik werden Frauen nicht
spezifisch angesprochen. Das System der schweizerischen
Migrationspolitik und die Vollzugsinstrumente sind denn auch
zugeschnitten auf eine Migrationsbevölkerung, welche sich in erster
Linie aus jungen Männern zusammensetzt, die als Arbeitskräfte flexibel
einsetzbar und im besten Fall nur sporadisch anwesend sind. Diese quasi
geschlechtsneutrale, tatsächlich aber maskuline Gesetzessprache und die
davon abgeleitete behördliche Praxis schenken den individuellen und
strukturellen Lebensumständen der Migrantinnen wenig Beachtung.
Sind Migrantinnen von häuslicher Gewalt betroffen, befinden sie sich in
einer Zwangslage und einem Abhängigkeitsverhältnis. Denn durch die
ausländerrechtlichen Bestimmungen kann eine Trennung oder Scheidung vom
Ehemann ihren Aufenthaltsstatus gefährden. Mit häuslicher Gewalt
konfrontierte Migrantinnen harren oft in einer Beziehung und
erniedrigenden Situation aus. Der strukturelle Rahmen ermöglicht es,
dass zugewanderte Frauen von mehreren Gewaltformen betroffen sind. Denn
die ausländerrechtlichen Normen sehen hier keine direkten Mechanismen
vor, welche den menschenrechtlichen Schutz in den Vordergrund stellen.
Migrantinnen müssen stattdessen Gesuche einreichen, um ihren Aufenthalt
allenfalls durch eine individuelle und dem Ermessen ausgesetzte
Härtefallregelungen sichern zu lassen.
Der Gesetzesentwurf für das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen
und Ausländer (AuG) basiert bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt auf
einem dualen Zulassungssystem. Dieses hat zum Ziel, den Arbeitsmarkt
für Personen aus EU-Staaten zu öffnen und MigrantInnen aus anderen
Herkunftsländern vermehrt auszuschliessen. Ausnahmen können gemacht
werden bei speziell qualifizierten Arbeitskräften oder bei Personen mit
Qualifikationen mit besonderer Nachfrage. MigrantInnen erleben dabei
oft Schwierigkeiten, weil ihre im Herkunftsland erworbenen Diplome
nicht anerkannt werden. Gut qualifizierte MigrantInnen finden sehr oft
nur in Tieflohnbranchen Anstellungen. Dadurch können ihre formal oder
nicht-formal erworbenen Kompetenzen wenig genutzt werden, und das tiefe
Einkommen verstärkt Abhängigkeiten vom Arbeitgeber und Ehemann. Ist der
Aufenthaltszweck dieser Frauen an die Ehe und den Verbleib beim Ehemann
gebunden, kumulieren sich Abhängigkeiten und Ausbeutungsrisiken
zusätzlich.
Auch der Frauenhandel als eine zunehmende Migrationsform und eine
genderspezifische Gewaltform ist eine Folge der immer enger werdenden
Möglichkeiten der Einwanderung. Meist sind Migrantinnen, die in den
Frauenhandel involviert sind, auf der Suche nach Arbeit. Die bestehende
Nachfrage in den Zielländern nach Frauen, welche reproduktive
Tätigkeiten übernehmen, und die Reduktion der Migrantinnen auf solche
Funktionen, erleichtern den Handel. Die Migrantinnen begeben sich im
Sinne einer Überlebenstrategie, auf der Suche nach Sicherheit und
Arbeit in eine Situation der Abhängigkeit und des Zwangs. Dies betrifft
nicht, wie meist angenommen, nur die Zwangsprostitution, sondern auch
die Hausarbeit oder die Ehe.
Vielfältige Ausschlussmechanismen
Die Lebensbedingungen von MigrantInnen in der Schweiz sind von
verschiedenen Formen der Diskriminierung und Benachteiligung geprägt.
Die strukturelle Gewalt als ein Element staatlichen Ausschlusses ist in
der öffentlichen Debatte oft nicht sichtbar. Die schweizerische
Ausländerpolitik praktiziert heute und auch in der Vergangenheit den
Ausschluss von so genannt Unerwünschten. Waren einst die Gastarbeiter
aus Italien die Gefürchteten, gelten heute Asylsuchende und
Sans-Papiers, Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei
als die Unerwünschten. Die gesetzlichen Grundlagen werden nicht an die
Realität globaler Migration angepasst, sondern es werden immer mehr
Kategorien von AusländerInnen und Speziallösungen erfunden, um auf
veränderte Situationen zu reagieren. Das duale Zulassungssystem und die
ausländerpolitischen Ziele der offiziellen Schweiz schaffen eine
Situation, in welcher Migrantinnen nach Herkunft, Geschlecht und Nutzen
kategorisiert werden. Dies zeigt sich in den unterschiedlichen Zugängen
von Migrantinnen zu den Grundrechten und den verschiedenen
gesellschaftlichen Teilbereichen.
Die institutionellen
Diskriminierungen als Formen struktureller Gewalt benachteiligen und
prägen die Lebensbedingungen von Migrantinnen besonders und begleiten
die Migration von Frauen mit stetiger Rechtsunsicherheit und Exklusion.
Dieses gesellschaftspolitische und staatliche Handeln kann als
Legitimation der Gesellschaftsordnung verstanden werden. Die
nationalstaatliche Definitionsmacht darüber, wer eingeschlossen und wer
von der «Wir-Gemeinschaft» ausgegrenzt wird, kann somit kontrolliert
und aufrechterhalten werden.
Stefanie Gass, Yvonne Joos,
erschienen in: Schritte ins Offene. Zeitschrift für Emanzipation Glaube Kulturkritik. 1/2004.
