/ Doppelmoral
Die Möglichkeiten für Frauen aus dem Süden und Osten, in die Schweiz zu kommen, sind beschränkt. Entsprechende gesetzliche Regelungen bevormunden Migrantinnen in einer Form, die ihnen kaum noch erlaubt, eigenständig Handlungssubjekte zu sein. Ihre Abhängigkeiten sind vielfach und vielfältig.
Nicht mit einem Schweizer oder einem EU-Bürger verheiratete Frauen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Teilen Osteuropas haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, in die Schweiz zu kommen und hier zu arbeiten: Sie wenden sich an einen Schlepper und werden unter Umständen zum Opfer von Frauenhandel. Gegen diesen Missstand richtet sich die Petition der Kampagne «euro08 gegen Frauenhandel» und fordert mehr rechtlichen Schutz für diese Frauen. Diese Forderung unterstützt der cfd, denn Frauenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung. Oder: Migrantinnen kommen legal mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L – und arbeiten im Cabaret. Die Bewilligung L erlaubt ihnen, sich in der Schweiz als Cabaret-Tänzerin für maximal acht Monate eines Kalenderjahres auf einer Bühne zu Musik teilweise oder ganz zu entkleiden und diese Darbietung mehrmals pro Abend zu wiederholen. Eine Bewilligung L erlaubt Migrantinnen jedoch nicht, beispielsweise als Haushaltshilfe zu arbeiten, in der Gastronomie oder als Pflegekraft. Wenn diese Migrantinnen legal in der Schweiz leben wollen, geht das nur, wenn sie sich entkleiden.
Frauen aus dem Süden und Osten sind damit in zweifacher Weise von struktureller Gewalt betroffen. Sie leiden also doppelt unter gesellschaftlichen Bedingungen, die für ihre Selbstbestimmung nachteilig sind. In ihren Herkunftsländern haben sie vielfach nicht die gleichen Möglichkeiten wie Männer, eine Bildung und Ausbildung zu absolvieren und sich für Arbeitsstellen zu qualifizieren, die ein grösseres Fachwissen erfordern. Migrieren sie in die Schweiz, um für sich und ihre Familien ein höheres Einkommen zu erzielen und weil sie den Traum von einem besseren Leben haben, so gibt ihnen der Schweizer Staat rechtlich nur die Möglichkeit, im Grenzbereich zur Prostitution zu arbeiten. Hinter ihrer Entscheidung, im Sexgewerbe zu arbeiten, stehen also auch rechtliche Gründe, wenn sie legal in der Schweiz arbeiten wollen. Dafür werden sie in der Öffentlichkeit aber vielfach mit Prostituierten gleichgesetzt und moralisch verurteilt. Gleichzeitig erlaubt ihnen die Schweizerische Gesetzgebung bislang nicht, in anderen Berufen eine Arbeit oder Anstellung zu finden, obwohl auf dem Arbeitsmarkt z.B. im Pflegebereich Arbeitskräfte gesucht werden. Ledige Frauen aus dem Süden und Osten werden quasi zur Sexarbeit gezwungen.
Diese Entmündigung und Bevormundung hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Die Schweizer Gesetzgebung nimmt Migrantinnen aus nicht EU- oder EFTA-Ländern nicht als eigenständige Subjekte wahr. Um sich legal in der Schweiz aufhalten zu können, müssen sie entweder mit einem Schweizer oder EU-Bürger verheiratet sein. Ihre Aufenthaltsbewilligung ist dann an den «Verbleib beim Ehemann» geknüpft und sieht keine Berufstätigkeit vor. Oder: Unverheiratete Migrantinnen aus dem Süden und Osten, die in der Schweiz arbeiten wollen, können dies qua Gesetz nur im Grenzbereich zur Prostitution tun, sie können ihre Arbeitskraft nicht frei auf dem Markt anbieten, ihnen wird nicht die Entscheidung überlassen, wo und wie sie legal arbeiten wollen.
Deshalb fordert der cfd eine vom Zivilstand unabhängige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die es Frauen aus dem Süden und Osten erlaubt, in die Schweiz zu kommen und selber zu entscheiden, wo und wie sie entsprechend ihren Fähigkeiten arbeiten wollen. Der cfd fordert die Anerkennung von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung migrierender Frauen. Er fordert ein Ende von Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen, die Migrantinnen kaum Spielraum für eigene Entscheidungen lassen. Damit migrierende Frauen selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können.
Die Petition «euro08 gegen Frauenhandel», die von einer breiten Koalition von Frauen-, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen unterstützt wird und am Internationalen Frauentag vom 8. März vorgestellt wurde, geht zwar nicht so weit. Aber der Mindestforderung «Mehr rechtlichen Schutz für die Opfer von Frauenhandel» schliesst sich auch der cfd an. Unterstützen auch Sie die Petition auf www.frauenhandeleuro08.ch unterschreiben Sie die Forderungen und machen Sie die Kampagne bekannt.
Trudie Joras
