40 - 30 - 20 Jahre: Die kumulative Wirkung der Frauenjubiläen
Vor zwei Jahrzehnten wussten Feministinnen mit Rekurs auf 20 Jahre Frauenstimmrecht und 10 Jahre Gleichstellung in der Verfassung eine halbe Million Frauen zu mobilisieren. Der Frauenstreik übertraf alle Erwartungen: Die facettenreichen Aktionen reichten von der klassischen Arbeitsniederlegung über freche Interventionen in Kaufhäusern bis zur Blockierung von Tramschienen und endeten in Städten mit Sternmärschen.
Diese mobilisierende Wirkung eines doppelten Jubiläums, das nicht gefeiert, sondern zur pointierten Forderung mit grandioser Öffentlichkeit verdichtet wurde, war nicht nur kurzfristiger Natur. Die Bandbreite der Frauen, die sich unter der Parole «Wenn Frau will, steht alles still» vereinten, erzeugte Durchsetzungskraft. Dieser ist zu verdanken, dass die Nichtwahl von Christiane Brunner als Bundesrätin nicht einfach geschluckt wurde, sondern zu einer Vertagung der Wahl führte, an deren Ende Ruth Dreifuss als einzige Frau im siebenköpfigen Bundesrat feststand. Im Nachhall des «Brunner-Effekts" kam es im Parlament zur Verankerung der Gleichstellung im Gesetz, das nicht nur die Gleichheit bezüglich Lohn, Ausbildung und familiäre Verantwortung umfasste, sondern auch das Verbot der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Ein Erfolg der Feministinnen, die das Thema sexuelle Gewalt in den 1980er Jahren zu einem zentralen Angelpunkt öffentlicher Diskussionen gemacht hatten.
Welche Bedeutung solcher unerschrockenen Demonstration im öffentlichen Raum zukommt, bewiesen vor mehr als 40 Jahren bereits die Frauenrechtlerinnen. Sie liessen sich nicht mehr vom Bundesrat vertrösten. Vielmehr reagierten sie mit Empörung auf das Ansinnen, die Europäische Menschenrechtskonvention mit dem Vorbehalt der Diskriminierung der Frauen als Staatsbürgerinnen zu unterzeichnen. Mit dem inzwischen legendären «Marsch nach Bern» vom 1. März 1969 demonstrierten sie im Verbund mit der noch kleinen Zahl junger Frauen aus der neuen Frauenbefreiungsbewegung lautstark vor dem Bundeshaus. Dieser medienwirksame Auftritt nötigte den Bundesrat zu raschem Handeln und bewog die Mehrheit der Männer als Stimmbürger, den Frauen das Stimmrecht «zu gewähren» und damit dieser männlichen Willkür ein Ende zu setzen.
Dass die Gleichstellung genau 10 Jahre später in der Verfassung verankert wurde, war so nicht geplant. Autonome Feministinnen hatten gemeinsam mit radikaleren Frauenrechtlerinnen der älteren Generation mit den Unterschriften für die Gleichstellungsinitiative diese fundamentale Ergänzung in der Verfassung erkämpft. Auch dieser Artikel erzeugte dank dem inzwischen eingeführten Frauenstimmrecht nachhaltige Wirkung. Das auf Gleichstellung der Ehegatten basierende Eherecht wurde an der Urne wegen des klaren «Ja» der Frauen trotz des «Nein» der Mehrheit der stimmenden Männer angenommen. Die Stimmbürgerinnen setzten damit einen Schlussstrich unter die der patriarchale Stellung des Mannes als Oberhaupt der Familie und rechtlich abgesichertem Nutzniesser weiblichen Vermögens.
Nun kumulieren die Jubiläen 40 Jahre Frauenstimmrecht und 30 Jahre Gleichstellung in der Verfassung mit dem Jubiläum 20 Jahre Frauenstreik. Wird von dieser Kumulation wieder eine mobilisierende Wirkung ausgehen? Zu einem neuen Frauenstreik im Ausmass von 1991 wird es wohl nicht kommen. Vielleicht aber zu einer breiten Reflexion über gegenwärtige Formen der Ausbeutung und Diskriminierung von Frauen. Für deren Abbau lohnt es sich ebenso lautstark als auch in zäher Kleinarbeit zu kämpfen.
Elisabeth Joris, Historikerin, Schwerpunkt Frauen- und Geschlechtergeschichte im 19. und 20. Jahrhundert
