Français English

cfdcfd

 

/ Das Frauenhaus «Tilila» in Casablanca

Die cfd-Partnerorganisation Ligue Démocratique pour les Droits de la Femme hat in der 3-Millionen-Metropole Casablanca ein Frauenhaus eröffnet. Dies ist eine logische Konsequenz und eine Weiterentwicklung ihrer sozialen und politischen Arbeit zugunsten von Frauenrechten. Der cfd hat die Planung begleitet und unterstützt das Projekt finanziell.

Die Geschichte des ersten Frauenhauses in Casablanca, des zweiten in Marokko überhaupt, begann vor sieben Jahren. Damals hat die Ligue Démocratique pour les Droits de la Femme damit angefangen, in ihren 14 Beratungsstellen im ganzen Land systematisch Fälle häuslicher Gewalt aufzuzeichnen. Weitere Frauenorganisationen zogen nach, und seit 2002 registrieren auch die Spitäler in Casablanca und Rabat die Fälle physischer Gewalt gegen Frauen. An die 40% Prozent der Notfallpatientinnen sind Opfer physischer Gewalt, besagt ihre Statistik. Differenzierter als die Spitäler dies tun, schlüsselt die Ligue die Daten nach Vorkommen und Formen von Gewalt auf und bezieht auch psychische Gewalt mit ein. 80% der Frauen, die häusliche Gewalt erleben, sind zwischen 20 und 49 Jahre alt, 60% davon verheiratet. Die unter 20-jährigen, unverheirateten Frauen, die sich an eine Beratungsstelle wenden, haben meist sexuelle Gewalt durch männliche Familienmitglieder erlitten.

Die Mehrheit der Frauen, die aufgrund häuslicher Gewalt eine Beratungsstelle aufsuchen, lebt in benachteiligten Verhältnissen, hatte keinen Zugang zu Bildung und arbeitet nicht ausser Haus. «Häusliche Gewalt ist aber auch in Marokko kein milieuspezifisches Phänomen», sagt Fouzia Assouli von der Ligue. «Bedrohte Frauen mit mehr Geld und Bildungshintergrund suchen jedoch unter allen Umständen eine private Lösung. Dies um so mehr, als das Thema häusliche Gewalt immer noch als lästige Störung wahrgenommen und als solche letztlich den Frauen angelastet wird.»

Widersprüchliche Rechtslage und fehlende Netze

In ganz Marokko mit seinen 36 Millionen EinwohnerInnen gibt es ein staatliches Nottelefon für Frauen; in den grossen Städten führen Frauenorganisationen Notrufe und Beratungsstellen. «Ein einfühlsames Ohr und guter Rat reichen jedoch nicht aus, wenn Frauen praktisch keine Optionen haben, sich aus Gewaltverhältnissen zu lösen, ja nicht einmal vorübergehend Schutz finden.» Denn, so Fouzia Assouli, «kaum eine Frau kann zu Eltern oder Verwandten fliehen, wenn sie bedroht ist. So wollen es die gern zitierte Familienehre und das Strafgesetz.» Das «Verstecken» einer verheirateten Frau, die sich unerlaubt der Autorität des Ehemannes entzogen hat, steht unter Gefängnisstrafe. Dies widerspricht dem neuen Familienrecht, welches keinen Gehorsamkeitsartikel mehr kennt, und neu auch den Frauen Mündigkeit attestiert und das Recht auf Scheidung zugesteht. Aber auch wenn die für die Frau vorteilhafteren Familiengesetze zur Anwendung kommen: Die Mehrheit der Frauen kann den Schritt in die Selbstständigkeit nicht einmal erwägen, weil sie finanziell vollkommen abhängig sind von einem Ehemann, der finanziell nicht in der Lage sein wird, auch nur ein Minimum an Alimenten zu zahlen.

In Marokko braucht es also Frauenhäuser wie anderswo auch. Die Erfahrungen des ersten Frauenhauses der Union d’Action Féminine in Rabat zeigen, dass ein solches Projekt trotz widersprüchlicher Rechtslage möglich ist, und dass Spitäler, Polizei und Justiz durchaus bereit sind zu kooperieren, wenn sie entsprechend informiert werden. Seit Juni 2006 gibt es nun in Casablanca «Tilila», was auf Berberisch innerer Frieden, Segen und Verständigung heisst. In diesem Haus finden zwanzig Frauen und Kinder vorübergehend einen sicheren Wohnort und individuelle psychologische und juristische Beratung. Mit jeder Frau entwerfen die Mitarbeiterinnen einen Zukunftsplan und suchen einen gangbaren Weg aus dem Gewaltverhältnis. Leitplanken für die Angebote sind die Menschenrechte der Frauen und die (ökonomischen) Chancen zur Realisierung ihrer Wünsche. Dazwischen gilt es Kompromisse einzugehen.

Gewalt ist weder privat noch lehrreich

Bis Ende der 1990er Jahre tauchte das Thema der häuslichen Gewalt gegen Frauen kaum auf, weder in der Politik noch in der sozialen Arbeit. Das hat sich zwar geändert. Doch noch heute wird häusliche Gewalt primär als privates Problem verstanden und nicht als Menschenrechtsverletzung. «Gewalt gegen Töchter, Schwestern, Ehefrauen oder Hausangestellte durch männliche Familienmitglieder gilt weiterhin – auch unter Frauen – als Teil einer guten Erziehung», beschreibt Fouzia Assouli die dominierende Einstellung. «Gleichzeitig haben die Debatten über die Familienrechtsreform dazu geführt, dass Überlegungen zu Männern und Frauen, Rechten und Positionen heute in allen Themenfeldern, Milieus und Gegenden eine Rolle spielen.»

Immer wieder können BefürworterInnen von Gleichberechtigung und Gleichstellung Teilerfolge verbuchen: So spricht das Strafrecht Männern, die bei Aufdeckung eines Ehebruchs ihre Frau ermorden, keine mildernden Umstände mehr zu. Und heute ist das medizinische Personal von der Schweigepflicht entbunden, um Gewalt gegen Frauen bezeugen zu können. Nicht zuletzt ist die Möglichkeit, ohne unüberwindbare Hürden ein Frauenhaus zu eröffnen, ein Zeugnis des Wandels. Fouzia Assouli spricht denn auch von einem Meilenstein im Kampf gegen die Verletzung der Frauenrechte, um gleich eine lange Liste unabdingbarer Aktivitäten anzufügen, um nachhaltig wirksam zu sein: Änderung von Gesetzen und Rechtsprechung; Schulung des Personals von Polizei, Gerichten und Spitälern; einheitliche und systematische Statistiken; Angebote für betroffene Frauen; vor allem aber viel Öffentlichkeitsarbeit.

Vorläufig leisten Frauenorganisationen diese Arbeit allein. Zwar hat das «Staatssekretariat für Frauen, Kinder und Behinderte» das Thema aufgenommen und Frauenorganisationen zur Kooperation für eine Aufklärungskampagne geladen. Entstanden sind TV-Spots zu häuslicher Gewalt und sexueller Belästigung im öffentlichen Raum. Zurzeit arbeitet eine beim gleichen Staatssekretariat angesiedelte Kommission einen «Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen» aus. Die Ligue und andere Frauen- und Menschenrechtsorganisationen haben sich allerdings aus der Kommission zurückgezogen. «Bei der Verwässerung des Rechtsansatzes und des Gleichheitsprinzips durch die tonangebenden religiös-konservativen Frauenorganisationen und Beamtinnen in der Kommission machen wir nicht mit», begründet Fouzia Assouli diesen Schritt. «Wir ziehen es vor, weiterhin unabhängiges Lobbying zu betreiben für dringende Änderungen des Strafrechts sowie Frauen zu informieren und zu stärken, damit sie ihre Rechte einfordern können.


Severina Eggenspiller
, Februar 2007

b