Hintergrund

Die Schweizer "16 Tage" sind Teil einer internationalen Kampagne

Die Kampagne "16 Days of Activism Against Gender Violence" wurde 1991 vom Women's Global Leadership Institute ins Leben gerufen. Die 16 Tage beginnen stets am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, Abschluss ist am Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Mit diesen Daten soll deutlich gemacht werden, dass Frauenrechte Menschenrechte sind. Gewalt gegen Frauen ist deshalb immer auch eine Menschenrechtsverletzung. Seit 1991 haben in 146 Ländern bislang mehr als 3'400 Organisationen die internationale Kampagne unterstützt - die Schweiz fehlte bis 2008.

Im Jahr 2008 lancierte die feministische Friedensorganisation cfd zum ersten Mal in der Schweiz die Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen. Seither tragen jährlich rund 50 Schweizer Frauen-, Männer- und Friedensorganisationen, Gewerkschaften, Beratungsstellen und Kirchgemeinden mit einem vielfältigen Programm an Aktivitäten und Veranstaltungen zur Kampagne bei. Das Ziel der Kampagne ist, für Gewalt gegen Frauen zu sensibilisieren, auch weniger sichtbare Diskriminierungen von Frauen zu thematisieren, Beratungsstellen bekannter zu machen und gewaltfreie Wege aufzuzeigen.


Forderungen

Die Kampagne 2011 legt den Schwerpunkt auf individuelle und kollektive Wege aus der Gewalt. Sie zeigt, wie sich Frauen gegen Gewalt zur Wehr setzen können, wie sie aus Gewaltspiralen herausfinden, und sie bricht mit dem Vorurteil, Gewalt ginge nur die anderen etwas an. Die Kampagne macht aber auch deutlich, welche Bedingungen Gesellschaft und Politik schaffen müssen, damit Frauen erfolgreich ihren Weg aus der Gewalt gehen können.

Die Kampagne fordert daher:

- Gewalt gegen Frauen muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen bekämpft werden. VerantwortungsträgerInnen in Politik, Wirtschaft und Kultur müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Ebenso wollen wir alle Menschen ermutigen, bei Gewalt gegen Frauen Zivilcourage zu zeigen.

- Schluss mit der doppelten Diskriminierung von Migrantinnen! Frauen brauchen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, auch wenn sie aus nicht EU- oder EFTA-Staaten per Familiennachzug in die Schweiz kommen. Frauen dürfen nicht ausgewiesen werden, nur weil sie sich auch einer gewalttätigen Ehe lösen. Die Unversehrtheit der Frauen hat Priorität!

- Ausbau statt Abbau von Beratungsstellen und Institutionen! Die öffentliche Hand muss genügend Mittel zur Verfügung stellen, damit von Gewalt betroffenen Frauen Schutz und Beratung garantiert werden kann.

- Das Opferhilfegesetz muss einen umfassenden Schutz und eine ausreichende finanzielle Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen gewährleisten. Verschlechterungen können fatale Folgen haben.

- Programme, die männliche Gewaltbereitschaft bekämpfen und Männer in gewaltfreier Konfliktlösung unterstützen sind Teil einer umfassenden Strategie gegen Gewalt an Frauen. Auch Angebote für Männer müssen deshalb vom Staat unterstützt werden.

Internationale 16 Tage - Kampagne

Weitere Informationen zur Kampagne


Links zu Gewalt gegen Frauen in der Schweiz